

Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland zahlreiche Unfälle. Statistisch gesehen passiert ein Unfall alle 4 Sekunden. Leider bietet die gesetzliche Unfallversicherung nur für einen Teil des Tagesablaufes einen Versicherungsschutz. So besteht eine gesetzliche Unfallabsicherung am Arbeitsplatz, im Kindergarten, an der Schule, in der Universität und auf dem direkten Weg zu diesen Orten und wieder nach Hause.
Gerade für Kinder, die noch ein unbekümmertes Wesen besitzen, ist die Gefahr eines Unfalles relativ hoch. Und meistens passieren diese Unfälle nicht an versicherten Orten, sondern in der Freizeit und beim Spielen. Da hier keine Unfallabsicherung besteht, sollte es eine Pflicht sein, seinen Kinder privaten Unfallversicherungsschutz zukommen zu lassen. Eine Kinderunfallversicherung mit guten Leistungen bekommen Sie schon zu einem günstigen Beitrag.
In der Freizeit, im Urlaub oder zu Hause besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz. Leider verbringen wir dort 2/3 unserer Zeit und 60 % aller Unfälle geschehen in diesem Zeitraum. Um einen Unfallversicherungsschutz für diesen Zeitraum zu erhalten, sollte man eine private Unfallversicherung abschliessen. Die private Unfallversicherung bietet einen weltweiten 24-Stunden-Schutz. Es macht keinen Unterschied, ob der Unfall an der Arbeit oder im privaten Raum stattfindet.
Wenn nach einen Unfall dauerhafte Folgen bleiben und der Versicherte Teil- oder Vollinvalide wird, dann erhält er aus der privaten Unfallversicherung eine Invaliditätsleistung. Bei einem 100 % Invaliditätsgrad erhält der Versicherte aus der Unfallversicherung die vereinbarte Leistung in voller Höhe ausgezahlt. Verliert er z.B. nur einen Finger und daraus resultiert ein Invaliditätsgrad von 5 %, dann bekommt er anteilmässig 5 % aus der Versicherungssumme ausgezahlt, so denn die private Unfallversicherung eine Leistung ab
5 % Invalidität vorsieht.
Die Vereinbarung einer Progression (z.B. 225 %) bedeutet, dass ab einem gewissen Invaliditätsgrad, eine überpropotionale hohe Leistung gezahlt wird. Im Falle der Vollinvalidität sind das bei einer Grundsumme von 100 000 Euro eine Kapitalauszahlung von 225 000 Euro.Bei der Unfallversicherung schliesst man eine ausreichend hohe Invaliditätsgrundsumme (mindestens 100.000 Euro) ab. Viele Versicherungen empfehlen eine Absicherung des 4-7 fachen Bruttojahreseinkommens als Leistung bei Vollinvalidität.
Zusätzlich zur Invaliditätssumme kann eine lebenslange monatliche Rente abgeschlossen werden. In der Regel zahlen die Unfallversicherungen die lebenslange monatliche Rente ab einen Invaliditätsgrad zusätzlich zur vereinbarten Invaliditätsleistung. Auch eine Todesfall-Leistung an den Hinterbliebenen, ein Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld können als Zusatzleistungen mitversichert werden.
Ist es einmal zu einem Unfall gekommen, so sind auch von dem Versicherten gewisse Fristen zu beachten. Nach einer Empfehlung des Gesamtverbandes der Versicherer gilt eine Frist von 12 Monaten, in der eine Invalidität eingetreten werden muss, sowie eine Frist von weiteren 3 Monaten zur abschliessenden ärztlichen Feststellung des Invaliditätsgrades. In der Regel führen leider Versäumnisse des exakten Fristtermins zu Streitgkeiten mit den Versicherungen. Sind Fristen überschritten worden, werden sich die meisten Versicherungsgesellschaften auf eine Leistungsfreiheit berufen.