Kann der Antrag abgelehnt werden?

Die private Krankenversicherung ist ein privatrechtliches Versicherungsunternehmen, das nur freiwillige Mitglieder kennt. Im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenkasse, für die das Solidaritätsprinzip gilt, was bedeutet, dass sie grundsätzlich jeden aufnehmen muss, besteht diese Verpflichtung für die private Krankenversicherung nicht. Somit kann ein Antrag durchaus abgelehnt werden, zum einen, wenn die Voraussetzungen für eine private Krankenvollversicherung nicht erfüllt sind und zum anderen, wenn die PKV das Risiko, das für sie durch die Aufnahme entstehen würde, als zu hoch beurteilt. Grundsätzlich ist eine private Krankenvollversicherung nur für diejenigen möglich, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, sie also freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse wären. Dies gilt für diejenigen, die selbstständig und freiberuflich tätig sowie verbeamtet oder beihilfeberechtigt sind.

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Daneben gilt dies auch für Arbeitnehmer, wenn ihr Einkommen mindestens drei Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze liegt und voraussichtlich auch im Folgejahr darüber liegen wird. Die Beiträge für die private Krankenversicherung werden risikogerecht, jedoch unabhängig vom Einkommen kalkuliert. Anhand von Faktoren wie dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers sowie dem von ihm gewünschten Leistungsumfang leitet die private Krankenkasse das Risikopotenzial ab. Je höher sie das Risiko beurteilt, also je höher die erwarteten Kosten sind, desto höher ist der Beitrag, weil das erhöhte Risiko durch die Erhebung von Risikozuschlägen ausgeglichen wird. Ergibt jedoch die Gesundheitsprüfung, die in aller Regel vor der Aufnahme in die PKV erfolgt, dass beim Antragsteller bestimmte Vorerkrankungen vorliegen, übt der Versicherungsnehmer einen risikoreichen Beruf aus oder geht er in seiner Freizeit einem Hobby mit hohem Gefahrenpotenzial nach, kann die private Krankenversicherung den Antrag grundsätzlich vollständig ablehnen oder den Versicherungsschutz auf einige Leistungen beschränken und die Absicherung anderer Leistungen ausschließen. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Risikobeurteilungen deutlich variieren können. Das heißt, dass eine Ablehnung durch eine private Krankenkasse nicht zwangsläufig bedeutet, dass jede andere PKV den Versicherungsnehmer auch ablehnen würde.
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