Worauf muss man beim Kredite Berechnen achten?

Wer heutzutage einen Kredit benötigt, der sollte sich auf jeden Fall mit einigen Fachtermini auskennen, die in diesem Zusammenhang verwendet werden. Das beginnt bereits bei der Berechnung der Kosten, die man in die Erlangung des Kredits und seine komplette Rückführung einplanen muss. Hier ist die Unterscheidung zwischen dem Nominalzins für einen Kredit und den effektiven Jahreszinsen zu treffen. In den effektiven Jahreszinsen für die Kredite sind üblicherweise bereits einige der Gebühren enthalten, die rund um die Finanzierung anfallen können. Bei einer Immobilienfinanzierung kann man z.B. den Immobilienkreditrechner nutzen. In erster Linie betrifft das die Betreuung des Kreditkontos durch die Bank. Diese Kontoführungsgebühren sind im Effektivzins immer mit enthalten. Bei den Kosten für die Bearbeitung des Antrags zum Kredit gibt es Unterschiede. Sie können in den effektiven Zinsen mit enthalten sein, müssen es aber nicht. Bei einer Baufinanzierung kann es durchaus passieren, dass sie separat in Rechnung gestellt werden, weil dabei zum Beispiel eine Wertermittlung durchgeführt werden musste.

Einen weiteren Knackpunkt beim Kredite Berechnen stellt ein Disagio dar. Im Gegensatz zu einem Agio, das einen Ausgabeaufschlag für Wertpapiere bezeichnet, handelt es sich bei einem Disagio für einen Kredit um den Anteil der zu finanzierenden Summe, der von der Bank nicht mit ausgezahlt wird. De facto handelt es sich also um einen Sicherheitseinbehalt. Für den Kreditinteressenten bedeutet das, dass er die Kreditsumme aufstocken muss, um dann auch wirklich den benötigten Betrag in voller Höhe ausbezahlt zu bekommen.

Eine weitere Besonderheit bringt der gewerbliche Kredit mit sich. Egal was von der Kreditsumme finanziert werden soll, der Anteil der Mehrwertsteuer wird nicht mit finanziert, sobald es sich beim Kreditnehmer um jemanden handelt, der umsatzsteuerpflichtig und damit zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist. Um diese Differenz ausgleichen zu können, sollte man entweder im Vorfeld der Kredite Reserven aufbauen oder mit dem Finanzamt eine Vereinbarung treffen, nach der man im Investitionsjahr seine Umsatzsteuererklärung in kürzeren Abständen einreichen darf. Beim nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigten Kunden können für die Kredite besondere Vereinbarungen mit der Bank getroffen werden.

Ähnliche Regelungen finden sich auch bei dem Kredit, der zum Kauf von Immobilien verwendet werden soll. Notargebühren und auch die beim Kauf anfallende Grunderwerbssteuer werden nicht mit finanziert. Das gilt üblicherweise auch für die Vermessungskosten sowie die Kosten, die für die Wertermittlung und die Errichtung der Sicherheiten für die Kredite anfallen. Dazu gehören die notariellen Beglaubigungen und die notwendigen Eintragungen im Grundbuch. Experten empfehlen dazu, wenigstens zwei Prozent der anfallenden Gesamtkosten als Barmittel zusätzlich zu dem von den Banken geforderten Eigenkapitalanteil in Reserve zu halten.


 

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