

Bei einem Ratenkredit handelt es sich um ein Darlehen, durch welches der Darlehensnehmer einen gewissen finanziellen Betrag auf Zeit zum Gebrauch überlassen bekommt. Bei dem Darlehensnehmer handelt es sich um eine Privatperson. Der Betrag muss von der Privatperson, an die das Geld zur Verfügung gestellt wurde, in monatlichen Raten zurückzahlen.
Seit den 50er Jahren gibt es in Deutschland den Ratenkredit, der den Bürgern und Bürgerinnen angeboten wird. Im Allgemeinen wird der Ratenkredit heutzutage von Geschäftsbanken angeboten, meistens an Privatkunden. Ratenkredite werden meist als Darlehen herausgelegt, die ohne Stellung von Sicherheiten vergeben werden. Vorraussetzung für ein solches Darlehen ist eine einwandfreie Kreditwürdigkeit des Schuldners.
Die Ermittlung der Kreditwürdigkeit einer Person, die an einem Ratenkredit interessiert ist, erfolgt entweder durch den Kreditgeber selbst oder durch eine von diesem beauftragte Agentur. Ratenkredite an Privatpersonen werden in Deutschland als Verbraucherdarlehen behandelt und können durch den Kunden binnen 14 Tagen widersprochen werden. In diesem Fall muss der Kunde aber den Kreditbetrag sofort zurückzahlen.
Bei einem Ratenkredit steht auch oft eine Lohn- und Gehaltsabtretung in den Kreditverträgen, die die Bank ermächtigt, im Fall von Zahlungsstörungen dem Arbeitgeber die Abtretung mitzuteilen und sich den pfändbaren Betrag direkt anzuweisen. Dies ist bei einem Ratenkredit typischerweise als Sicherheit vereinbart, es kann jedoch in Einzelfällen auch eine Bürgschaft von der Bank gefordert werden.
Der Ratenkredit wird in der Regel mit gleichbleibenden Monatsraten zurückgezahlt, die die Kredittilgung enthalten. Die Monatsraten enthalten auch die Zinsen und eventuelle Gebühren des Kreditinstitutes. Üblicherweise wird bei einem Ratenkredit eine einmalige Bearbeitungsgebühr bis zu zwei Prozent der Kreditsumme gefordert. Wer mit dem Ratenkredit eine Restschuldversicherung abschliesst, darf sich jedoch auf weitere Kosten einstellen.