

Bauen darf zwar jeder, aber nicht immer dort, wo er gerne möchte. Und auch beim Baustil sind den Vorstellungen der Bauherren Grenzen gesetzt. Verantwortlich dafür ist das Baurecht, welches jedes Bundesland für sich selbst definiert und in dessen Rahmen Baugenehmigungen erteilt oder versagt werden. Bayern stellt hier keine Ausnahme dar. Auch dort herrscht eine bundeslandeigene Bauverordnung, die in der Bayerischen Bauordnung niedergeschrieben ist.
Die Bayerische Bauordnung definiert klar, welche Gebiete bebaut werden dürfen und welcher Baustil als angemessen gilt.
Vor Baubeginn muss durch einen Architekten oder Bauingenieur ein Bauplan skizziert werden, in dem alle wesentlichen Details zum geplanten Haus festgehalten sind. Dieser Bauplan ist der zuständigen Baubehörde vorzulegen, was gleichzeitig als Bauantrag gilt und somit ein Genehmigungsverfahren eröffnet. Zuständig für die Erteilung von Baugenehmigungen ist in Bayern die Kommunalverwaltung, in deren Einzugsbereich das Baugrundstück liegt. Innerhalb dieses Verwaltungsapparates ist die Baubehörde integriert, welche die Genehmigungsverfahren rund um den Hausbau abwickelt. Nach intensiver Prüfung des Bauantrags unter Einsicht in den Bauplan wird von der Baubehörde kostenpflichtig die Zusage der Baugenehmigung erteilt, oder eben auch nicht. Erst dann kann mit dem Bau begonnen werden.
Hier finden Sie eine Übersicht von Bauunternehmen in Bayern:
http://www.massivhaus-fertighaus.org/bayern/massivhaus-anbieter.php
Bayern als größtes Bundesland der Bundesrepublik verfügt über eine stattliche Menge an Grünflächen mit Waldbewuchs oder landwirtschaftlicher Nutzung. Obwohl sich das Baugenehmigungsverfahren in Bayern kaum von dem anderer Bundesländer unterscheidet, liegt in diesem Bereich jedoch eine große Besonderheit.
Generell könnte man annehmen, dass es in Bayern wegen der vielen unbebauten Flächen jede Menge Potenzial für Hausneubauten gibt. Dem ist jedoch keineswegs so. Viele Regionen sind nämlich ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete, in denen entweder der Waldbestand erhalten bleiben muss, schonenswerte Tierarten leben oder Wasserschutz groß geschrieben wird. Entsprechend ist ein Hausbau dort niemals möglich. Gleichzeitig gibt der Bebauungsplan der zuständigen Baubehörde vor, welche Regionen ausdrücklich als Bauland dienen, während andere dieser Nutzung verschlossen und der rein landwirtschaftlichen Verwendung vorbehalten sind. Um keine unangenehme Überraschung zu erleben, ist es deshalb in Bayern besonders wichtig, sich vor Grundstückskauf Einblick in den Bebauungsplan zu verschaffen. Nur dort kann ein Bauland von reinem Agrarland unterschieden werden.